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Als staatlich anerkannte Stiftung des bürgerlichen Rechts verfolgt die Stiftung Wasserlauf ausschließlich gemeinnützige und vor allem nützliche Ziele. Mit der gewählten Rechtsform ist dabei nicht nur ein großes Maß an Glaubwürdigkeit und Vertrauen verbunden, sondern vor allem auch die notwendige finanzielle Sicherheit und Kontinuität im politischen Raum. Denn nur so ist gewährleistet, dass wir den unterschiedlichen Stiftungsinteressen und -interessengruppen (Naturliebhabern, Erholungssuchenden, Anglern, Wassersportlern und Fachleuten) auch wirklich gerecht werden.
Die Stiftung verpflichtet sich vom Zeitpunkt ihrer Gründung an, die Erhaltung und Verbesserung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen zu fördern und somit einen artenreichen und natürlichen Fischbestand nachhaltig zu sichern. Der Zusammenschluss eines möglichst großen Unterstützerkreises gibt dabei die Gewissheit, gemeinsame Ziele verfolgen - und auch erreichen zu können.
Darüber hinaus bietet die Gründung einer Stiftung jedem einzelnen Stifter und Spender auch finanzielle Vorteile, da aufgrund staatlicher Förderung – je nach aufgebrachter Summe – zum Teil deutliche und langjährige Steuerersparnisse zu verbuchen sind.
Wir stellen Ihnen dazu gerne unser Info-Blatt „Steuerliche Vorteile des Stifters“ zur Verfügung oder vermitteln Sie für persönliche Detailfragen an erfahrene Steuerexperten des Stiftungsrechts. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Dr. Frank Molls in unserer Geschäftsstelle.
Bestellung Infoblatt "Vorteile des Stifters"
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Impressum
Copyright 2005, WASSERLAUF - Stiftung für Gewässerschutz & Wanderfische NRW | Wahnbachtalstraße 13 a, 53721 Siegburg
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